Informationen zur Schadensabwicklung infolge der Unwetter
Durch norme Starkregenereignisse in den letzten Tagen sind sehr hohe Schäden an öffentlicher Infrastruktur und Privateigentum in unserer Gemeinde entstanden.
Ein Schaden ist da, was nun?
Als Hilfestellung für Schäden an Privateigentum (Straßen, Gebäude, Infrastruktur), welche nicht durch Versicherungen (bitte mit der persönlichen privaten Versicherung abklären) gedeckt sind, ist die Beantragung von Hilfsmaßnahmen durch das Kärntner Nothilfswerk möglich. Für die Antragstellung beim Gemeindeamt sind folgende Richtlinien zu beachten bzw. konkrete Unterlagen vorzulegen. Zur leichten Übersicht dürfen wir die Richtlinien und die Merkblätter zur Information hier nachfolgend bereit stellen:
Die Richtlinien:
https://www.ktn.gv.at/.../Richtlinien%20KNHW_03-NHW-3-2...
Merkblatt für Antragstellung (Erwerbstätige, Vereine, Forst- und Landwirte, ...)
https://www.ktn.gv.at/.../Merkblatt%20f%c3%bcr%20die...
Merkblatt für Interessentengemeinschaften:
https://www.ktn.gv.at/.../Merkblatt%20f%c3%bcr%20die...