Ab Freitag, 14.02.2025 ist es zur Abwendung einer Gefährdung der Straßenbenützer erforderlich, auf Straßen- und Wegen im Verwaltungsbereich der Marktgemeinde Lavamünd, eine Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge mit über 8 Tonnen Gesamtgewicht zu verfügen.
Die betroffenen Straßenzüge sind nur mit einer geringen Frostschutzschichte ausgebaut, auch die Asphaltbeläge weisen nicht die entsprechende Stärke auf und sind zum Teil bereits brüchig.
Die Verkehrsbeschränkungen werden in Anwendung der Bestimmungen des § 44b der Straßenverkehrsordnung 1960 i.d.g.F. auf folgenden Straßen- und Wegen im Gemeindegebiet von Lavamünd verfügt und treten mit Anbringung der Verkehrszeichen gem. § 52 Ziff. 9c StVO „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 8 t Gesamtgewicht“ und der Zusatztafel „Verkehrsbeschränkung infolge Tauwetter“ in Kraft.
Von der verfügten Gewichtsbeschränkung sind ausgenommen:
Diese Fahrten sind jedoch auf besonders aufgeweichten Straßenzügen einzustellen oder zumindest soweit als möglich einzuschränken bzw. mit verminderter Geschwindigkeit durchzuführen.
Die Lenker solcher Fahrzeuge sind verpflichtet, durch vorsichtiges Fahren die Straße möglichst zu schonen und ausgefahrene Spurrinnen zu meiden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden darauf hingewiesen, notwendige Fahrten wie zB. Öl- und Pellets Lieferungen, Möbeltransporte udgl. vor Beginn der Straßensperre durchzuführen!